Glossar

Glossar

Wir sind dein erfahrener Dienstleister im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und bieten dir qualifiziertes Personal für deine individuellen Anforderungen an. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und unserem umfangreichen Netzwerk können wir dir jederzeit passende Arbeitskräfte zur Verfügung stellen.

Unser Ziel ist es, dir die Arbeit zu erleichtern, indem wir dir qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen, das flexibel einsetzbar ist und eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung gewährleistet. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bewusst und legen daher großen Wert auf ihre Gesundheit und Sicherheit. Deshalb setzen wir auf die Einhaltung hoher Arbeitsschutzstandards und eine umfassende Einarbeitung.

Bei der Auswahl unserer Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sind uns die fachlichen Qualifikationen und die Persönlichkeit wichtig. Unsere Bewerber und Bewerberinnen werden sorgfältig ausgewählt und erhalten bei Bedarf eine umfangreiche Schulung, um den Anforderungen unserer Kunden und Kundeninnen gerecht zu werden. Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen immer auf dem neuesten Stand bleiben und ihre Arbeit bestmöglich ausführen können.

Unser neues Glossar soll dir helfen, dich besser in der Welt der Arbeitnehmerüberlassung zurechtzufinden. Es enthält eine umfassende Erklärung wichtiger Begriffe aus den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsschutz und Bewerbermanagement. Wir hoffen, dass du dadurch ein besseres Verständnis für diese Themen bekommst, und freuen uns, wenn wir dir bei weiteren Fragen zur Verfügung stehen können.

A

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung bezieht sich auf die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen an ein anderes Unternehmen. Diese Form der Beschäftigung ist vor allem in Branchen wie dem Gesundheitswesen oder der IT-Branche verbreitet.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen und Zeitarbeitsfirmen. Es dient vor allem dem Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und soll sicherstellen, dass Leiharbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen nicht schlechter gestellt werden als Stammarbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen. Das AÜG ist somit ein wichtiger Baustein des deutschen Arbeitsrechts.

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz bezieht sich auf alle Maßnahmen, die der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz dienen. Die Cura Medical GmbH legt großen Wert auf die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewährleisten.

Auswahlverschulden

Das Auswahlverschulden bezieht sich auf den Fehler, einen ungeeigneten Bewerber oder eine ungeeigneten Bewerberin auszuwählen und einzustellen. Die Cura Medical GmbH setzt auf ein sorgfältiges Bewerbermanagement und versucht, Fehler bei der Auswahl von Bewerbern und Bewerberinnen zu vermeiden.

B

Branchenzuschläge

Branchenzuschläge sind tariflich festgelegte Zuschläge, die Leiharbeitskräfte erhalten, wenn sie in einer bestimmten Branche eingesetzt werden. Die Cura Medical GmbH hält sich an die entsprechenden Branchenzuschlags-Tarife.

Besserstellungsvereinbarungen

Besserstellungsvereinbarungen beziehen sich auf Vereinbarungen zwischen Leiharbeitnehmern und -arbeitnehmerinnen und Unternehmen, die eine bessere Bezahlung oder bessere Arbeitsbedingungen vorsehen als gesetzlich vorgeschrieben. Die Cura Medical GmbH setzt stets auf faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung ihrer Leiharbeitskräfte.

Bewerbermanagement

Das Bewerbermanagement bezieht sich auf alle Prozesse und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Suche und Auswahl von Bewerbern und Bewerberinnen stehen. Die Cura Medical GmbH legt großen Wert auf ein professionelles Bewerbermanagement, um die besten Kandidaten und Kandidatinnen für offene Stellen zu finden.

D

Dreiecksverhältnis

Das Dreiecksverhältnis bezeichnet die Verbindung zwischen drei Parteien

  • Dir als Zeitarbeitsnehmer oder -nehmerin
  • Deiner Zeitarbeitsfirma
  • Dem Kundenunternehmen

Angestellt bist du bei der Zeitarbeitsfirma, der Arbeitsort ist jedoch das Kundenunternehmen.

Disposition

Die Disposition ist ein Bereich des Zeitarbeitsunternehmens. Dort werden deine Dienstbuchungen in den Kundenunternehmen koordiniert. Die Organisatoren der Arbeitseinsätze werden Disponenten und Disponentinnen genannt.

E

Equal Pay / Equal Treatment

Übersetzt bedeutet dieser Begriff „gleichwertige Bezahlung / gleichwertige Behandlung“. Für dich bedeutet dieser Grundsatz, dass du genauso wie eine vergleichbare Pflegekraft in Festanstellung beim Kundenunternehmen bezahlt wirst. So soll eine schlechtere Behandlung von Zeitarbeitskräften vermieden werden.

Erlaubnispflicht

Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt eine Erlaubnispflicht, um die bei ihnen angestellten Zeitarbeitskräfte einem Kundenunternehmen überlassen zu dürfen. Erteilt wird die Erlaubnispflicht von der Bundesagentur für Arbeit. Diese und die Zollverwaltung kontrollieren die Zeitarbeitsfirmen regelmäßig. Auf diese Weise wird geprüft, ob die Firmen sich an das Sozialversicherungsrecht halten. Denn als Zeitarbeitskraft wirst du von der Zeitarbeitsfirma bei der Sozialversicherung angemeldet.

G

Gleichstellungsgrundsatz

Der Grundsatz der Gleichstellung besagt, dass dir die Zeitarbeitsfirma dieselben Arbeits- und Entgeltbedingungen gewährt wie einer vergleichbaren Arbeitskraft im Kundenunternehmen. Ausgenommen hiervon ist ein Tarifvertrag mit alternativen Regelungen.

H

Headhunting

Headhunting ist die gezielte Suche nach Fachkräften. Das Ziel eines Headhunters ist es, Fachkräfte an ein Unternehmen zu vermitteln. Ein Headhunter arbeitet also als Personalberater oder -beraterin und bringt Fachkräfte mit ihren zukünftigen Arbeitgebern und -geberinnen zusammen. 

Das auftraggebende Unternehmen informiert den Headhunter über die Suchkriterien:

  • Für welche Position wird gesucht?
  • Welche Fähigkeiten und Qualifikationen soll die Fachkraft mitbringen?
  • Wie viel Berufserfahrung ist notwendig?

K

Klebeeffekt

Wenn du schon länger als Zeitarbeitskraft für ein Kundenunternehmen arbeitest, kann es sein, dass dir eine direkte Anstellung angeboten wird. Es ändert sich also nicht dein Einsatzort, sondern nur dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin. Von nun an wirst du vom Kundenunternehmen angestellt und sozialversichert. Deine berufliche Position bleibt gleich. Diesen Wandel von der Zeitarbeitskraft zur direkt angestellten Fachkraft nennt man den Klebeeffekt.

M

Master-Vendor-Modell

Im Master-Vendor-Modell ist eine Person aus der Zeitarbeitsfirma direkt im Unternehmen tätig. Dort übernimmt sie vor allem organisatorische Aufgaben wie die Bedarfsermittlung und Koordination von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Diese Bedarfe werden mit Personal aus der eigenen Zeitarbeitsfirma gedeckt oder aber mit Personal aus anderen Zeitarbeitsfirmen. Durch den Einsatz eines Master Vendors erhalten Unternehmen alle administrativen Schritte im Hinblick auf ihren Personalbedarf aus einer Hand.

N

Nichteinsatzzeiten

Wenn du dich zwischen zwei Einsätzen befindest, bist du bei einer Zeitarbeitsfirma weiterhin beschäftigt. Diese Zwischenzeit wird Nichteinsatzzeit genannt. Du wirst während dieser Zeit bezahlt und genießt auch sonst alle Rechte und Pflichten, die dir als Angestellter oder Angestellte zustehen. Während Nichteinsatzzeiten lohnt es sich, an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen.

O

On-Site-Management

On-Site-Management können wir mit Vor-Ort-Management übersetzen. Dabei übernimmt eine Person aus der Zeitarbeitsfirma Aufgaben vor Ort im jeweiligen Unternehmen. Das betrifft zum Beispiel Beratungstätigkeiten und Planung, aber auch die Einarbeitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Als fester Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen schafft ein On-Site-Manager oder eine On-Site-Managerin Vertrauen und kann im Unternehmen diejenigen entlasten, die dauerhaft vor Ort arbeiten.

P

Personalleasing

Personalleasing wird synonym zu Begriffen wie Leih- oder Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung verwendet. Dementsprechend bezeichnet Personalleasing die Zusammenarbeit zwischen dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, einem Unternehmen, in unserem Fall zum Beispiel einer Pflegeeinrichtung und uns – der Zeitarbeitsfirma. Wir vermitteln dich als qualifizierte Arbeitskraft an Einrichtungen, die deine Unterstützung benötigen. Dabei übernehmen wir alle rechtlichen und bürokratischen Aufgaben

S

Subsidiärhaftung

Subsidiärhaftung ist dann ein Thema, wenn eine Zeitarbeitsfirma Insolvenz anmeldet oder aus anderen Gründen zahlungsunfähig ist. Im Regelfall zahlt die Zeitarbeitsfirma Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Beiträge zur Berufsgenossenschaft für dich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin. Wenn eine Zeitarbeitsfirma diese Zahlungen aber nicht mehr leisten kann, ist das Unternehmen, in dem du arbeitest, für diese Zahlungen im vollen Umfang verantwortlich.

T

Tarifvertrag

Im Tarifvertrag werden Rechte und Pflichten festgehalten, etwa solche, die deinen Lohn und deine Urlaubstage betreffen. Der Tarifvertrag steht über dem Arbeitsvertrag und wird in sogenannten Tarifverhandlungen festgelegt. Die Vertragsparteien sind dabei die Gewerkschaften, die auf der Seite der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen stehen sowie Arbeitgeberverbände, die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen vertreten.

U

Überlassungsdauer

Die Überlassungsdauer legt fest, wie lange dein Einsatz in einem Unternehmen dauert. Prinzipiell darfst du ohne Unterbrechung maximal 18 Monate in ein und demselben Betrieb arbeiten. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmeregelungen. Eine höhere Überlassungsdauer ist zum Beispiel möglich, wenn im Tarifvertrag des jeweiligen Unternehmens eine andere Höchstdauer festgelegt ist.

V

Verrechnungssatz

Das Unternehmen, in dem du arbeitest, zahlt eine Geldsumme an uns als Zeitarbeitsfirma. Dieser Betrag beinhaltet unter anderem dein Gehalt, Rücklagen für Zeiten, in denen du krank oder im Urlaub bist, Bürokosten und weitere Verwaltungskosten. Diesen Gesamtbetrag aller anfallenden Kosten bezeichnen wir als Verrechnungssatz.